Methodik

Diese Seite beschreibt, nach welchen Regeln Inhalte auf MedTest entstehen. Sie ist bewusst konkret gehalten, damit sich unsere Arbeit überprüfen lässt.

Wie wir Themen auswählen

Wir bearbeiten Themen, bei denen zwei Bedingungen zusammenkommen: Es gibt eine erkennbare Informationslücke, und es gibt eine belastbare wissenschaftliche oder regulatorische Grundlage, auf der sich diese Lücke schließen lässt.

Konkret bevorzugen wir Fragestellungen, die

  • in der Publikumskommunikation regelmäßig verkürzt oder falsch dargestellt werden (Beispiel: „100 % NRV“ als vermeintlicher Tagesbedarf),
  • eine begriffliche oder methodische Klärung erfordern (Beispiel: Absorption, Bioaccessibility und Bioverfügbarkeit sind nicht dasselbe),
  • oder technisch-analytischer Natur sind und deshalb selten allgemeinverständlich aufbereitet werden (Beispiel: was ein Prüfbericht tatsächlich aussagt).

Wir bearbeiten ein Thema nicht, wenn wir dafür keine tragfähigen Primärquellen finden. In diesem Fall verschieben wir es, statt die Lücke mit Sekundärliteratur zu füllen.

Welche Quellen wir priorisieren

Wir arbeiten mit einer festen Quellenhierarchie. Höherrangige Quellen verdrängen niedrigerrangige, wenn sie sich widersprechen.

Rang Quellentyp Beispiele
1 Geltendes Recht im Volltext EUR-Lex, konsolidierte EU-Verordnungen und Richtlinien, nationale Verordnungen
2 Risikobewertungen und Referenzwertableitungen europäischer Behörden EFSA-Gutachten, BfR-Stellungnahmen
3 Nationale und internationale Fachgesellschaften und Institutionen DGE/ÖGE, NIH Office of Dietary Supplements, WHO, FAO
4 Systematische Reviews und Meta-Analysen peer-reviewed, mit dokumentierter Suchstrategie
5 Peer-reviewed Originalarbeiten bevorzugt kontrollierte Interventionsstudien
6 Norm- und Methodenwerke DIN/EN/ISO, AOAC, Amtliche Sammlung nach § 64 LFGB

Was wir nicht als wissenschaftliche Belege verwenden: Supplement-Shops, Affiliate-Seiten, Gesundheitsblogs, Presseinformationen und Landingpages von Herstellern. Herstellerangaben und Verbandsstandards zitieren wir ausschließlich dann, wenn es um technische Spezifikationen oder Prüfverfahren geht – und kennzeichnen sie in diesem Fall ausdrücklich als das, was sie sind. Ein privatrechtlicher Branchenstandard ist kein Rechtsakt, und wir stellen ihn auch nicht als solchen dar.

Zu jeder Quelle prüfen wir, ob sie tatsächlich existiert und ob sie die Aussage trägt, für die wir sie anführen. Wir übernehmen keine Zitationen aus zweiter Hand, ohne die Primärquelle gesehen zu haben.

Wie wir Studien bewerten

Eine Einzelstudie ist für uns kein Beleg, sondern ein Datenpunkt. Wir bewerten sie entlang folgender Kriterien:

  • Studiendesign: Beobachtungsstudien können Zusammenhänge zeigen, keine Kausalität begründen. Randomisierte kontrollierte Studien haben Vorrang.
  • Endpunkt: Wir unterscheiden zwischen Surrogatparametern (etwa einer Fläche unter der Plasmakurve) und klinisch oder physiologisch relevanten Endpunkten (etwa einem Versorgungsstatus über Wochen). Eine gemessene Absorptionssteigerung ist noch kein Nachweis eines Nutzens.
  • Stichprobengröße und Streuung: Studien mit ein- bis zweistelligen Teilnehmerzahlen berichten wir als das, was sie sind: orientierende Befunde.
  • Statistische Signifikanz versus klinische Relevanz: Ein signifikanter Unterschied kann praktisch bedeutungslos sein. Wir nennen, wo möglich, Effektgrößen statt nur p-Werte.
  • Einzelmahlzeit versus Langzeit: In der Nährstoffforschung überschätzen Einzelmahlzeitstudien Effektgrößen regelmäßig gegenüber Langzeitstudien mit gemischter Kost. Wir weisen darauf hin, wenn eine Zahl aus einem Einzelmahlzeitdesign stammt.
  • Interessenkonflikte: Wir prüfen die Autorenzugehörigkeiten. Publikationen, deren Autoren bei Herstellern beschäftigt sind, verwenden wir allenfalls als Übersicht und kennzeichnen den Konflikt.
  • Gesamtevidenz: Maßgeblich ist der Stand der Gesamtevidenz, nicht die jüngste oder auffälligste Einzelpublikation.

Wenn die Evidenz eine Aussage nicht hergibt, schreiben wir das ausdrücklich – etwa in der Form „die Datenlage ist uneinheitlich“, „hierfür gibt es bislang keine belastbaren Belege“ oder „der Unterschied ist theoretisch plausibel, klinisch jedoch nicht eindeutig nachgewiesen“.

Wie wir Labordaten behandeln

Analysenergebnisse sind Messwerte mit Unsicherheit, keine Wahrheiten. Wir behandeln sie entsprechend:

  • Messunsicherheit gehört dazu. Ein Ergebnis ohne Angabe der erweiterten Messunsicherheit ist für eine Konformitätsaussage nicht verwertbar. Ein Wert knapp oberhalb eines Höchstgehalts begründet keine Beanstandung, solange die Überschreitung nicht zweifelsfrei ist.
  • Die Bestimmungsgrenze ist entscheidend. „Unterhalb der Bestimmungsgrenze“ bedeutet „nicht quantifizierbar“, nicht „nicht vorhanden“. Wir prüfen, ob die Bestimmungsgrenze im Verhältnis zum jeweiligen Grenzwert überhaupt geeignet ist.
  • Eine Probe ist eine Stichprobe. Ein Prüfbericht beschreibt die untersuchte Probe, nicht die Charge und schon gar nicht das Produkt über seine Laufzeit.
  • Akkreditierung ist verfahrensbezogen. Ein nach ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor kann im selben Bericht akkreditierte und nicht akkreditierte Parameter ausweisen. Wir prüfen, ob der konkrete Parameter im Akkreditierungsumfang liegt.
  • Wer die Probe gezogen hat, ist relevant. Bei einer vom Auftraggeber gestellten Probe liegt die Repräsentativität nicht in der Verantwortung des Labors.
  • Messen und Bewerten sind zwei Schritte. Das Labor liefert Zahlen; die Beurteilung gegen Rechtsvorschriften oder Deklarationen ist eine eigenständige, begründungspflichtige Leistung.

Ausführlich erläutern wir das im Beitrag Wie werden Nahrungsergänzungsmittel im Labor untersucht?.

Wie wir Aktualisierungen und Korrekturen handhaben

Referenzwerte, Höchstmengen und Rechtsakte ändern sich. Der Tolerable Upper Intake Level für Vitamin B6 etwa wurde 2023 von 25 auf 12 mg pro Tag abgesenkt; Höchstgehalte für Kontaminanten werden regelmäßig neu gefasst. Inhalte, die solche Werte enthalten, sind deshalb dauerhaft prüfbedürftig.

  • Beiträge mit regulatorischem Bezug werden mindestens jährlich gegen den aktuellen Stand geprüft.
  • Bei einer inhaltlichen Aktualisierung wird das Datum der letzten fachlichen Prüfung im Beitrag ausgewiesen.
  • Sachliche Fehler korrigieren wir im Text und weisen die Korrektur am Beitrag aus. Wir löschen keine fehlerhaften Passagen stillschweigend.
  • Reine Sprach- und Formatkorrekturen werden nicht gesondert vermerkt.
  • Begründete Hinweise auf Fehler prüfen wir und antworten darauf, unabhängig davon, wer sie einreicht.

Wie wir kommerzielle Interessen kennzeichnen

Beiträge mit kommerziellem Bezug – etwa zu einem konkreten Produkt oder zu einem Anbieter, mit dem eine wirtschaftliche Verbindung besteht – tragen einen deutlich sichtbaren Hinweis am Beitragsanfang. Der Hinweis benennt die Art der Verbindung. Werbliche Formulierungen, Rabattaufforderungen und Handlungsappelle setzen wir in Fachbeiträgen nicht ein.

Produktbezogene Analysen erscheinen ausschließlich in der Kategorie Tests und folgen denselben Quellen- und Bewertungsregeln wie alle übrigen Beiträge.

Grenzen dieser Methodik

Wir arbeiten redaktionell, nicht als Prüfinstitut. Wir betreiben kein eigenes Labor und führen keine eigenen Studien durch. Wo wir Analysendaten wiedergeben, stammen sie aus benannten Quellen, deren Herkunft und Grenzen wir mit ausweisen. Wo wir Größenordnungen rechnerisch abschätzen, kennzeichnen wir das als Rechnung und nicht als Messergebnis.