EFSA, DGE, NRV und UL: Welche Nährstoffwerte bedeuten was?

Kurz gesagt

  • Die Referenzmenge auf dem Etikett (NRV) ist ein einziger, rechtlich festgelegter Vergleichswert für alle Erwachsenen – kein individueller Bedarf und keine Empfehlung.
  • Der wissenschaftliche Kern der heute gültigen NRV stammt aus einem Gutachten von 2003 und wurde seit 2008 nicht mehr aktualisiert.
  • Empfohlene Zufuhr (DGE/ÖGE) und Population Reference Intake (EFSA) beantworten die Bedarfsfrage – alters-, geschlechts- und lebensphasenspezifisch.
  • Der Tolerable Upper Intake Level (UL) ist eine Obergrenze für die chronische Gesamtzufuhr aus allen Quellen, keine zulässige Präparatdosis.
  • Kein UL bedeutet nicht „unbegrenzt sicher“, sondern „Datenlage reicht für keine Ableitung“. Für Eisen, Mangan und Fluorid gibt es inzwischen stattdessen einen „safe level of intake“.

Warum gibt es überhaupt so viele verschiedene Werte?

Weil sie verschiedene Fragen beantworten. Ein Kennzeichnungswert soll den Vergleich zwischen Produkten ermöglichen, ein Referenzwert soll den Bedarf einer Bevölkerungsgruppe abbilden, eine Höchstmenge soll vor Überversorgung schützen. Diese drei Aufgaben lassen sich nicht mit einer Zahl erfüllen.

Wert Beantwortet die Frage Bezugsgröße Rechtsnatur
NRV (Referenzmenge) Wie viel Prozent eines einheitlichen Etiketten-Vergleichswerts liefert dieses Produkt? ein Wert für alle Erwachsenen rechtsverbindlich
Empfohlene Zufuhr (DGE/ÖGE) / PRI (EFSA) Welche Zufuhr deckt den Bedarf nahezu aller Gesunden einer Gruppe? alters-, geschlechts-, lebensphasenspezifisch wissenschaftliche Empfehlung
AR (EFSA) Welche Zufuhr deckt den Bedarf der Hälfte einer Gruppe? gruppenspezifisch wissenschaftliche Größe
UL / safe level of intake Ab welcher chronischen Gesamtzufuhr ist mit unerwünschten Wirkungen zu rechnen? Gesamtzufuhr aus allen Quellen Risikobewertung
BfR-Höchstmenge Wie viel darf in ein Präparat pro Tagesdosis? Produktdosis nach Abzug der Normalkost unverbindlicher Vorschlag

Was bedeutet NRV auf dem Etikett?

NRV steht für Nutrient Reference Value, deutsch Nährstoffbezugswert oder Referenzmenge. Es ist ein einheitlicher Vergleichswert für die Kennzeichnung, festgelegt in Anhang XIII Teil A der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Der Wert dient dazu, den Gehalt eines Produkts in einen Prozentsatz umzurechnen – nicht dazu, einen individuellen Bedarf abzubilden.

Für Nahrungsergänzungsmittel schreibt die Richtlinie 2002/46/EG vor, die Nährstoffmenge bezogen auf die empfohlene Tagesdosis in numerischer Form anzugeben und zusätzlich als Prozentsatz der Referenzwerte auszuweisen. In Deutschland setzt § 4 Absatz 3 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung das um und verweist ausdrücklich auf Anhang XIII Teil A der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Die NRV-Werte im Überblick

Nährstoff NRV Nährstoff NRV
Vitamin A 800 µg Kalium 2.000 mg
Vitamin D 5 µg Chlorid 800 mg
Vitamin E 12 mg Calcium 800 mg
Vitamin K 75 µg Phosphor 700 mg
Vitamin C 80 mg Magnesium 375 mg
Thiamin 1,1 mg Eisen 14 mg
Riboflavin 1,4 mg Zink 10 mg
Niacin 16 mg Kupfer 1 mg
Vitamin B6 1,4 mg Mangan 2 mg
Folsäure 200 µg Fluorid 3,5 mg
Vitamin B12 2,5 µg Selen 55 µg
Biotin 50 µg Chrom 40 µg
Pantothensäure 6 mg Molybdän 50 µg
Jod 150 µg

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII Teil A Nr. 1, konsolidierte Fassung. Der Rechtstext verwendet die Bezeichnungen „Thiamin“ und „Riboflavin“. Natrium und Salz stehen nicht in Teil A; Salz erscheint mit 6 g in Teil B.

Ergänzend definiert Anhang XIII Teil A Nr. 2 die „signifikante Menge“: in der Regel 15 % der Referenzmenge je 100 g bei Nicht-Getränken, 7,5 % je 100 ml bei Getränken oder 15 % je Portion bei Einzelportionspackungen.

Bedeutet 100 % NRV den individuellen Tagesbedarf?

Nein. Der NRV ist ein einziger Wert für alle Erwachsenen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Körpergewicht, Lebensphase oder tatsächlicher Versorgung. Er wurde bewusst so konstruiert.

Die Herleitung ist gut dokumentiert. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU (SCF) verabschiedete 2003 ein Gutachten zur Revision der Kennzeichnungsreferenzwerte. Darin entschied er sich für einen Wert pro Nährstoff, um die Kennzeichnung einfach zu halten, und wählte dafür die Kombination der Erwachsenen-Referenzwerte für Männer und Frauen. Ausdrücklich hielt der Ausschuss fest, dass eine vollständige wissenschaftliche Neuableitung zwei bis drei Jahre gedauert hätte und stattdessen die bestehenden nationalen Empfehlungstabellen ausgewertet wurden, wobei jüngere Werte höher gewichtet wurden. Die NRV sind damit ein gewichteter Konsens aus nationalen Empfehlungslisten – keine eigenständige Bedarfs- oder Risikoableitung.

Der SCF stellte zudem selbst klar, dass der Kennzeichnungsreferenzwert nicht dafür gedacht ist, von Fachleuten zur Beurteilung der Versorgungslage einer Bevölkerung verwendet zu werden.

Wie alt sind die NRV?

Älter, als die meisten annehmen. Die Kette lässt sich lückenlos nachzeichnen:

Woher die Zahlen auf dem Etikett stammen

  1. 1988FAO/WHO-Sachverständigenkonsultation in Helsinki – Grundlage der bis 2008 geltenden Kennzeichnungswerte.
  2. 5. März 2003Gutachten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses. Es wertet bestehende nationale Empfehlungstabellen aus den Jahren 1991 bis 2002 aus – eine eigenständige wissenschaftliche Neuableitung findet ausdrücklich nicht statt.
  3. 2008Richtlinie 2008/100/EG überführt diese Werte ins EU-Recht.
  4. 2011Die Lebensmittelinformationsverordnung übernimmt sie unverändert in Anhang XIII.
  5. 2014Einzige Änderung an Anhang XIII: eine sprachliche Berichtigung, die „Chlor“ zu „Chlorid“ und „Fluor“ zu „Fluorid“ korrigiert. Die Zahlenwerte bleiben identisch.
  6. heuteDie NRV sind seit 2008 inhaltlich unverändert.
Parallel dazu hat die EFSA zwischen 2010 und 2017 in 32 Gutachten einen vollständig neuen Satz Referenzwerte veröffentlicht – für Wasser, Fette, Kohlenhydrate, Ballaststoffe, Protein, Energie sowie 14 Vitamine und 13 Mineralstoffe. Das Kennzeichnungsrecht bildet diesen Stand bis heute nicht ab.

In derselben Zeit hat die EFSA zwischen 2010 und 2017 in 32 wissenschaftlichen Gutachten einen vollständig neuen Satz von Referenzwerten für Wasser, Fette, Kohlenhydrate, Ballaststoffe, Protein, Energie sowie 14 Vitamine und 13 Mineralstoffe veröffentlicht. Das Kennzeichnungsrecht bildet diesen Stand nicht ab.

Bemerkenswert ist auch, dass der Gesetzgeber bei zwei Nährstoffen vom SCF-Vorschlag abwich: Für Folat schlug der SCF 400 µg vor, festgelegt wurden 200 µg; für Calcium schlug er 1.000 mg vor, festgelegt wurden 800 mg. Warum, geht aus den Rechtstexten nicht hervor.

Wo NRV und Bedarfswerte auseinanderlaufen

Nährstoff NRV (Etikett) EFSA (Erwachsene) DGE/ÖGE (Erwachsene)
Vitamin D 5 µg AI 15 µg/Tag (2016) Schätzwert 20 µg/Tag bei fehlender endogener Synthese
Vitamin C 80 mg PRI 110 mg (m) / 95 mg (w) (2013) 110 mg (m) / 95 mg (w); Raucher 155/135 mg
Folat 200 µg Folsäure AR 250 µg DFE, PRI 330 µg DFE (2014) 300 µg Folat-Äquivalente

Das erklärt eine häufige Irritation: Ein Produkt mit 20 µg Vitamin D wird auf dem Etikett mit 400 % NRV ausgewiesen – obwohl diese Menge exakt dem DGE-Schätzwert entspricht. Die scheinbar dramatische Prozentzahl entsteht allein daraus, dass der Bezugswert von 2003 stammt.

Wie ist die DGE-Systematik aufgebaut?

Die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr werden von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung erarbeitet. Die verbreitete Bezeichnung „D-A-CH-Referenzwerte“ ist seit Mitte 2022 nicht mehr korrekt, da die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung seither nicht mehr beteiligt ist; korrekt heißt es DGE/ÖGE-Referenzwerte. Die 3. Auflage erschien im September 2025.

Die DGE unterscheidet drei Arten von Referenzwerten, je nachdem, wie belastbar die Datenlage ist:

Typ Wann er verwendet wird Beispiele
Empfohlene Zufuhr Wenn der durchschnittliche Bedarf experimentell bekannt ist. Zu diesem wird ein Zuschlag von 20 bis 30 % addiert, sodass der Bedarf nahezu aller Gesunden gedeckt ist. Diese Werte haben die größte Aussagekraft. Protein, Linolsäure, Mehrzahl der Vitamine und Mineralstoffe
Schätzwert Wenn der Bedarf nicht mit ausreichender Genauigkeit bestimmt werden kann. Basiert auf beobachteter Zufuhr Gesunder und ist mit Unsicherheiten behaftet. n-3-Fettsäuren, Vitamin E, Vitamin K
Richtwert Für Stoffe ohne echten Bedarf oder mit stark schwankendem Bedarf. Gibt wünschenswerte Bereiche als Orientierung an. Wasser, Fluorid, Ballaststoffe (nach unten); Fett, Cholesterol (nach oben)

Wichtig sind vier Klarstellungen, die die DGE selbst formuliert:

  • Die Referenzwerte gelten für Gesunde. Sie reichen nicht aus, um bei einem bestehenden Mangel entleerte Speicher wieder aufzufüllen.
  • Sie müssen nicht an jedem einzelnen Tag erreicht werden; es genügt, sie im Wochendurchschnitt zu erfüllen.
  • Wer sie unterschreitet, ist nicht automatisch unterversorgt – die Wahrscheinlichkeit einer Bedarfsdeckung sinkt jedoch, je weiter und je länger die Zufuhr darunter liegt.
  • Der individuelle Bedarf eines Menschen ist in der Regel nicht bekannt. Zur Beurteilung des Versorgungszustands sind zusätzlich geeignete Kenngrößen wie Blutwerte nötig.

Auch innerhalb der DGE-Werte gibt es erhebliche Altersunterschiede: Die Kapitel zu Vitamin E und Jod wurden 2025 überarbeitet, Eisen und Phosphor 2024, Vitamin D dagegen zuletzt 2012 – und Vitamin K, Kupfer, Mangan, Chrom und Molybdän stammen aus dem Jahr 2000.

Was sind die EFSA-Referenzwerte?

Die EFSA verwendet ein eigenes, feiner abgestuftes System, das sogenannte Dietary Reference Values. Die Definitionen stammen aus dem Grundlagengutachten des NDA-Panels von 2010.

Abkürzung Bezeichnung Bedeutung
AR Average Requirement Zufuhr, die bei normalverteiltem Bedarf für die Hälfte einer Bevölkerungsgruppe ausreicht
PRI Population Reference Intake Zufuhr, die für praktisch alle Personen einer Gruppe ausreichend ist
AI Adequate Intake Ersatzwert, wenn kein AR und damit kein PRI bestimmt werden kann; beruht auf der beobachteten durchschnittlichen Zufuhr scheinbar gesunder Personen
LTI Lower Threshold Intake Zufuhr, unterhalb derer nach heutigem Wissen fast niemand die metabolische Integrität aufrechterhalten kann
RI Reference Intake range Zufuhrbereich für Makronährstoffe, ausgedrückt als Anteil an der Energiezufuhr

AR und PRI: zwei Punkte auf derselben Bedarfsverteilung

Verteilung des Nährstoffbedarfs in einer BevölkerungsgruppeHäufigkeit des jeweiligen Bedarfs in der GruppeAR50 % der GruppePRInahezu alle gedecktZufuhr pro Tag
Der Average Requirement deckt den Bedarf der Hälfte einer Gruppe, der Population Reference Intake den praktisch aller. Die DGE arbeitet nach derselben Logik: Auf den durchschnittlichen Bedarf wird ein Zuschlag von 20 bis 30 % addiert, was zwei Standardabweichungen entspricht. Lässt sich kein AR bestimmen, tritt an die Stelle des PRI ein Adequate Intake – ein Beobachtungswert, kein abgeleiteter Bedarfswert.

Die Werte lassen sich über den EFSA DRV Finder nach Nährstoff, Alter, Geschlecht und Lebensphase filtern. Wichtig: Der DRV Finder enthält die Referenzwerte, nicht die Höchstmengen – diese stehen in einem separaten Übersichtsdokument.

Was ist der Tolerable Upper Intake Level?

Der Tolerable Upper Intake Level (UL) ist die maximale chronische tägliche Gesamtzufuhr eines Nährstoffs aus allen Nahrungsquellen, bei der nach derzeitigem Wissen keine unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind. Er ist damit ausdrücklich keine Angabe dazu, wie viel ein einzelnes Präparat enthalten darf.

Zuständig war zunächst der SCF ab dem Jahr 2000, danach das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA). Seit 2023 wurden mehrere Werte grundlegend neu bewertet.

UL-Werte für Erwachsene mit Gremium und Jahr

Nährstoff UL (Erwachsene) Gremium Jahr
Vitamin A (präformiert) 3.000 µg RE/Tag EFSA NDA 2024
β-Carotin kein UL ableitbar EFSA NDA 2024
Vitamin D 100 µg/Tag EFSA NDA 2023
Vitamin E (α-Tocopherol) 300 mg/Tag EFSA NDA 2024
Vitamin B6 12 mg/Tag (zuvor 25 mg) EFSA NDA 2023
Folsäure (zugesetzte Formen) 1.000 µg/Tag EFSA NDA 2023
Niacin – Nicotinamid 900 mg/Tag SCF 2002
Niacin – Nicotinsäure 10 mg/Tag SCF 2002
Calcium 2.500 mg/Tag EFSA NDA 2012
Magnesium (leicht dissoziierbare Salze, zusätzlich) 250 mg/Tag SCF 2001
Zink 25 mg/Tag SCF 2002
Selen 255 µg/Tag (zuvor 300 µg) EFSA NDA 2023
Jod 600 µg/Tag SCF 2003
Kupfer 5 mg/Tag SCF 2003
Molybdän 0,6 mg/Tag SCF 2000
Eisen kein UL; safe level 40 mg/Tag EFSA NDA 2024
Mangan kein UL; safe level 8 mg/Tag EFSA NDA 2023
Fluorid kein UL ab 9 Jahren; safe level 3,3 mg/Tag EFSA Scientific Committee 2025
Vitamin C, B1, B2, B12, K, Biotin, Pantothensäure, Chrom, Kalium, Phosphor kein UL ableitbar SCF / EFSA NDA 2000–2005

„Kein UL“ heißt nicht „unbegrenzt sicher“

Wenn die Daten für eine Ableitung nicht ausreichen, kann kein UL festgelegt werden – das ist eine Aussage über die Evidenzlage, nicht über die Sicherheit. Für diese Fälle hat die EU-Kommission die EFSA gebeten, einen safe level of intake anzugeben: den höchsten Zufuhrwert, für den mit hinreichender Sicherheit keine unerwünschten Wirkungen zu erwarten sind. Die EFSA formuliert dessen begrenzte Aussagekraft ausdrücklich: Eine Zufuhr oberhalb des safe level bedeute nicht notwendigerweise ein Risiko, und der Wert könne nicht dazu dienen, den Anteil der gefährdeten Bevölkerung zu bestimmen.

Was sich 2023 bis 2025 geändert hat

  • Selen (Januar 2023): UL von 300 auf 255 µg/Tag gesenkt. Kritischer Endpunkt war Alopezie, abgeleitet aus einem LOAEL von 330 µg/Tag mit einem Unsicherheitsfaktor von 1,3.
  • Vitamin B6 (Mai 2023): UL von 25 auf 12 mg/Tag gesenkt. Kritischer Endpunkt periphere Neuropathie.
  • Vitamin D (August 2023): 100 µg/Tag bestätigt; kritischer Endpunkt persistierende Hyperkalziurie.
  • Folat (November 2023): 1.000 µg/Tag bestätigt; neu ein Wert von 200 µg für Säuglinge von 4 bis 11 Monaten.
  • Mangan (Dezember 2023) und Eisen (Juni 2024): kein UL ableitbar, stattdessen safe levels von 8 bzw. 40 mg/Tag. Bei Eisen war der einzige dosisabhängige Indikator die Schwarzfärbung des Stuhls – von der EFSA selbst als konservativer, „per se nicht nachteiliger“ Endpunkt bezeichnet.
  • Vitamin A und β-Carotin (Juni 2024): 3.000 µg RE/Tag bestätigt; für β-Carotin kein UL ableitbar, mit dem Hinweis, dass Raucher β-Carotin-Präparate meiden sollen.
  • Fluorid (2025): durch das EFSA Scientific Committee neu bewertet; für Erwachsene kein UL, stattdessen safe level von 3,3 mg/Tag.

Was sind die BfR-Höchstmengenvorschläge?

Artikel 5 der Richtlinie 2002/46/EG sieht seit 2002 vor, dass die EU Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festlegt. Diese Höchstmengen existieren bis heute nicht. Die EU-Kommission begründet das mit der Komplexität der Materie und auseinandergehenden Auffassungen der Mitgliedstaaten; ein Vorschlag wurde bislang nicht vorgelegt.

In diese Lücke stoßen die Höchstmengenvorschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung. Sie sind wissenschaftliche Empfehlungen an das Risikomanagement – kein geltendes Recht. Das BfR berücksichtigt bei der Ableitung den jeweiligen EFSA-UL, die Referenzwerte von DGE/ÖGE und EFSA sowie die in Verzehrsstudien ermittelte tatsächliche Zufuhr aus der üblichen Ernährung. Vereinfacht gilt: BfR-Höchstmenge ≈ UL minus übliche Zufuhr aus der Normalkost minus Sicherheitsabstand. Deshalb liegen die Vorschläge systematisch deutlich unter dem UL.

Nährstoff NRV BfR-Vorschlag für NEM EFSA-UL
Vitamin D 5 µg 20 µg (2023) 100 µg
Vitamin B6 1,4 mg 0,9 mg (2023) 12 mg
Folsäure 200 µg 200 µg (2024) 1.000 µg
Vitamin C 80 mg 250 mg kein UL
Calcium 800 mg 500 mg 2.500 mg
Magnesium 375 mg 250 mg 250 mg (zusätzliche Salze)
Zink 10 mg 6,5 mg 25 mg
Selen 55 µg 40 µg (2023) 255 µg
Jod 150 µg 100 µg; Schwangere/Stillende 150 µg (2025) 600 µg
Eisen 14 mg 6 mg kein UL; safe level 40 mg

Die BfR-Werte gelten pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts für Personen ab 15 Jahren. Für Vitamin A, β-Carotin, Vitamin E, Eisen, Mangan und Fluorid weist das BfR die Kapitel als „in Überarbeitung“ aus.

Drei Werte, drei Fragen: Etikett, Präparat-Empfehlung und Obergrenze

  • NRV – Referenzmenge auf dem Etikett
  • BfR – Vorschlag je Tagesdosis eines Präparats
  • UL – Obergrenze der Gesamtzufuhr
NRV, BfR-Höchstmengenvorschlag und EFSA-UL im VergleichVitamin D – Angaben in µg pro TagBfR 20 µgNRV 5 µgUL 100 µg0100Vitamin B6 – Angaben in mg pro TagBfR 0,9 mgNRV 1,4 mgUL 12 mg012Selen – Angaben in µg pro TagBfR 40 µgNRV 55 µgUL 255 µg0255
Jede Zeile hat ihre eigene Skala, weil die Nährstoffe in unterschiedlichen Größenordnungen liegen – ein gemeinsamer Maßstab würde die kleinen Werte unsichtbar machen. Auffällig ist Vitamin B6: Der BfR-Vorschlag liegt unter dem NRV, weil das BfR den Wert 2023 auf 0,9 mg senkte, nachdem die EFSA den UL von 25 auf 12 mg herabgesetzt hatte.

Besonders aufschlussreich ist Vitamin B6: Der NRV liegt bei 1,4 mg, der EFSA-UL bei 12 mg – der BfR-Vorschlag für Nahrungsergänzungsmittel jedoch bei 0,9 mg und damit unterhalb des NRV. Das BfR senkte den Wert 2023 von 3,5 auf 0,9 mg, nachdem die EFSA den UL abgesenkt hatte. Ein Produkt mit „100 % NRV Vitamin B6″ liegt damit über dem aktuellen BfR-Vorschlag.

Warum weichen die Werte zwischen Gremien ab?

Fünf Ursachen sind belegbar und erklären fast alle Abweichungen.

Unterschiedlicher Zweck. Der SCF hat für die Kennzeichnungswerte den Bedarf nicht neu bewertet, sondern einen praktikablen Kompromiss gesucht – ausdrücklich mit dem Argument, ein einheitliches Etikett vermeide Verwirrung beim Verbraucher.

Unterschiedliches Alter der Datenbasis. NRV: 2003. EFSA-Referenzwerte: 2010 bis 2017. ULs: teils SCF 2000 bis 2003, teils EFSA 2023 bis 2025. DGE: je nach Nährstoff 2000 bis 2025. Innerhalb desselben Systems liegen bis zu 25 Jahre zwischen den Ableitungen.

Unterschiedliche kritische Endpunkte und Unsicherheitsfaktoren. Am deutlichsten im Vergleich zwischen EFSA und dem US-amerikanischen Food and Nutrition Board:

Nährstoff EFSA/SCF UL US FNB UL Verhältnis
Vitamin B6 12 mg (2023) 100 mg (1998) ~8-fach
Selen 255 µg (2023) 400 µg (2000) ~1,6-fach
Zink 25 mg (2002) 40 mg (2001) 1,6-fach
Jod 600 µg (2003) 1.100 µg (2001) ~1,8-fach
Vitamin A 3.000 µg RE 3.000 µg identisch
Vitamin D 100 µg 100 µg identisch

Bei Vitamin B6 ist der Unterschied methodisch dokumentiert: Beide Gremien nennen denselben kritischen Endpunkt, die periphere Neuropathie, wählen aber unterschiedliche Ausgangsstudien und unterschiedliche Unsicherheitsfaktoren.

Unterschiedliche Bezugsgrößen. Der UL bezieht sich auf die Gesamtzufuhr, die BfR-Höchstmenge nur auf den Präparatanteil. Der Magnesium-UL von 250 mg gilt ausdrücklich nur für leicht dissoziierbare Magnesiumsalze aus Präparaten, Wasser oder Zusätzen – Magnesium aus natürlich vorkommenden Lebensmitteln ist nicht eingeschlossen.

Unterschiedliche Nährstoffdefinitionen. Der Folat-UL gilt nur für zugesetzte Formen, nicht für Nahrungsfolat. Der Vitamin-A-UL nur für präformiertes Vitamin A. Niacin wird getrennt nach Nicotinamid (900 mg) und Nicotinsäure (10 mg) bewertet – letztere Obergrenze liegt unterhalb des NRV von 16 mg. Und die DGE rechnet Folat in Folat-Äquivalenten mit dem Faktor 2 für synthetische Folsäure, während EFSA und das Institute of Medicine den Faktor 1,7 verwenden. Mehr dazu im Beitrag zur Bioverfügbarkeit von Vitaminen und Mineralstoffen.

Warum sind Empfehlung und sichere Höchstmenge nicht dasselbe?

Weil sie gegenläufige Fragen beantworten: Die Empfehlung fragt nach der Untergrenze einer ausreichenden Versorgung, die Höchstmenge nach der Obergrenze der unbedenklichen Zufuhr. Der Abstand zwischen beiden ist je nach Nährstoff extrem unterschiedlich.

  • Vitamin D: 15 bis 20 µg empfohlen, 100 µg als UL – ein Verhältnis von etwa 1:5 bis 1:7.
  • Vitamin B6: 1,4 mg NRV, 12 mg UL – etwa 1:9.
  • Nicotinsäure: 16 mg NRV, 10 mg UL – die Obergrenze liegt hier unter dem Referenzwert, weil sich der UL nur auf diese eine Niacinform bezieht.

Zwei Präzisierungen sind dabei entscheidend: Der UL ist eine Gesamtzufuhr-Obergrenze aus allen Nahrungsquellen und nicht die zulässige Dosis eines Präparats. Und ein fehlender UL bedeutet fehlende Daten, nicht Unbedenklichkeit.

Für die Einordnung der Versorgungslage in Deutschland ist eine Aussage des BfR nützlich: Zufuhrdaten deuteten darauf hin, dass nur einige wenige Vitamine und Mineralstoffe – etwa Vitamin D, Calcium, Folsäure und Jod – von manchen Bevölkerungsgruppen nicht entsprechend den DGE-Empfehlungen aufgenommen werden. Dies sei jedoch nicht generell mit einer Unterversorgung oder gar einem Mangel gleichzusetzen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „400 % NRV“ auf einem Etikett?

Dass das Produkt das Vierfache des rechtlich festgelegten Kennzeichnungswerts enthält. Es bedeutet weder, dass die Menge zu hoch ist, noch dass sie besonders wertvoll wäre. Bei Vitamin D entspricht 400 % NRV genau dem DGE-Schätzwert, weil der NRV von 5 µg auf dem Wissensstand von 2003 beruht.

Sind NRV und RDA dasselbe?

Die alte Kennzeichnungsangabe „RDA“ wurde in der EU 2011 durch „NRV“ beziehungsweise deutsch „Referenzmenge“ ersetzt. Es handelt sich um dieselbe Größe unter neuem Namen. Nicht zu verwechseln ist das mit der US-amerikanischen RDA, die dort ein Bedarfswert ist.

Darf ein Produkt mehr als 100 % NRV enthalten?

Ja. Es gibt bis heute keine EU-weit harmonisierten Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, obwohl die Richtlinie 2002/46/EG sie seit 2002 vorsieht. Maßstab sind daher die allgemeinen Sicherheitsanforderungen des Lebensmittelrechts sowie – als unverbindliche Orientierung – die BfR-Vorschläge.

Welchen Wert sollte man zur Orientierung heranziehen?

Für die Frage, ob eine Zufuhr bedarfsdeckend ist, die empfohlene Zufuhr der DGE/ÖGE oder den EFSA-PRI für die eigene Alters- und Geschlechtsgruppe. Für die Frage, ob eine Zufuhr unbedenklich ist, den UL beziehungsweise safe level – bezogen auf die Gesamtzufuhr, nicht auf das Präparat allein. Der NRV eignet sich nur zum Vergleich zwischen Produkten.

Warum hat die DGE keine Höchstmengen?

Die DGE/ÖGE-Referenzwerte beschreiben die Bedarfsseite. Die Risikobewertung obliegt anderen Gremien – auf EU-Ebene der EFSA, in Deutschland dem BfR. Die 3. Auflage der DGE-Referenzwerte weist die tolerierbaren Gesamtzufuhrmengen und die BfR-Höchstmengenvorschläge allerdings ergänzend mit aus.

Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Anhang XIII Teil A; konsolidierte Fassung.
  2. Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über Nahrungsergänzungsmittel, Art. 5, 6, 8 und 9; konsolidierte Fassung.
  3. Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) vom 24. Mai 2004, § 4.
  4. Richtlinie 2008/100/EG der Kommission vom 28. Oktober 2008 zur Änderung der Richtlinie 90/496/EWG, Erwägungsgründe 13 und 15.
  5. Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuss (SCF): Opinion of the Scientific Committee on Food on the revision of reference values for nutrition labelling. SCF/CS/NUT/GEN/18 Final, 5. März 2003.
  6. EFSA NDA Panel: Scientific Opinion on principles for deriving and applying Dietary Reference Values. EFSA Journal 2010;8(3):1458. doi:10.2903/j.efsa.2010.1458
  7. EFSA: Dietary Reference Values for nutrients – Summary Report. EFSA Supporting Publication 2017.
  8. EFSA: DRV Finder. multimedia.efsa.europa.eu/drvs
  9. EFSA: Overview on Tolerable Upper Intake Levels as derived by the SCF and the EFSA NDA Panel, Version 11, August 2025.
  10. EFSA NDA Panel: Guidance for establishing and applying tolerable upper intake levels for vitamins and essential minerals. EFSA Journal 2024;22(11). doi:10.2903/j.efsa.2024.9052
  11. EFSA NDA Panel: Scientific Opinions on the tolerable upper intake level for selenium (2023), vitamin B6 (2023), vitamin D (2023), folate (2023), manganese (2023), vitamin A and β-carotene (2024), iron (2024) und vitamin E (2024).
  12. Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. 3. Auflage, 1. Ausgabe, Bonn 2025.
  13. Deutsche Gesellschaft für Ernährung: FAQ Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. dge.de
  14. Bundesinstitut für Risikobewertung: Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln, aktualisierte Fassung.
  15. Bundesinstitut für Risikobewertung: Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22. Februar 2024 sowie Stellungnahme Nr. 065/2025 vom 19. Dezember 2025 (Jod).
  16. Europäische Kommission, GD SANTE: Food supplements – Informationsseite zum Stand der Höchstmengenregelung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.