Natürliche oder synthetische Vitamine: Gibt es einen Unterschied?

Kurz gesagt

  • Der Begriff „natürlich“ ist für Vitamine im EU-Lebensmittelrecht nicht definiert; zugelassen wird nach chemischer Verbindung, nicht nach Rohstoffquelle.
  • Bei Vitamin C ist das Molekül identisch. Alle Humanstudien im Steady State fanden keinen Unterschied zwischen Ascorbinsäure aus Lebensmitteln und aus industrieller Herstellung.
  • Bei Vitamin E besteht ein echter struktureller Unterschied. Der Faktor 2:1 zwischen RRR- und all-rac-α-Tocopherol ist jedoch ein Kennzeichnungsfaktor, kein für Gesundheitsendpunkte belegter Wirkfaktor.
  • Belegt besser verwertbar ist die industriell hergestellte Form beim Folat: Folsäure gegenüber Nahrungsfolat. Beim β-Carotin trennt dagegen nicht synthetisch von natürlich, sondern die Matrix: Der Umrechnungsfaktor 2 statt 12 µg je µg RAE gilt für isoliertes β-Carotin im Präparat – auch für natürliches aus Dunaliella – gegenüber β-Carotin aus der Lebensmittelmatrix.
  • Physiologisch entscheidend sind das konkrete Vitamer, die Matrix und die Dosis. Diese drei Variablen verlaufen quer zur Achse „natürlich gegen synthetisch“.

Ist „natürlich“ bei Vitaminen rechtlich definiert?

Nein. Weder die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel noch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben enthalten eine Definition von „natürlich“, „naturidentisch“ oder eine Unterscheidung von Vitaminen nach ihrer Herkunft. Der Begriff ist damit kein rechtlicher Status, sondern eine Beschreibung des Herstellungswegs.

Artikel 2 der Richtlinie 2002/46/EG definiert genau zwei Begriffe: „Nahrungsergänzungsmittel“ und „Nährstoffe“, wobei Nährstoffe als Vitamine und Mineralstoffe bestimmt werden. Eine Herkunftskategorie fehlt. Der einzige Ort, an dem das Wort „natürlich“ in der Angabenverordnung normativ auftaucht, ist deren Anhang: Erfüllt ein Lebensmittel die Bedingungen einer dort gelisteten nährwertbezogenen Angabe von Natur aus, darf „natürlich“ als Vorsilbe vor diese Angabe gesetzt werden. Das betrifft Formulierungen wie „von Natur aus fettarm“ und ausdrücklich nicht die Herkunft eines zugesetzten Vitamins.

Der Kontrast zum Aromenrecht ist aufschlussreich: Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 definiert „natürlich“ für Aromen ausdrücklich und knüpft Herkunftsangaben an eine Schwelle von 95 Prozent des Gewichtsanteils. Für Vitamine existiert nichts Vergleichbares.

Woran knüpft die Zulassung an: an die Herkunft oder an das Molekül?

An das Molekül. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2002/46/EG erlaubt für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln ausschließlich die in Anhang I aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe in den in Anhang II aufgeführten Formen. Anhang I nennt nur Nährstoffnamen mit Einheit, Anhang II ausschließlich chemische Verbindungen. Eine Rohstoffquelle wie Acerola, Hagebutte oder Weizenkeim kommt in keinem der beiden Anhänge vor.

Praktisch bedeutet das: „L-Ascorbinsäure“ ist zugelassen, unabhängig davon, ob sie aus einem Fruchtkonzentrat oder aus der Fermentation von Glukose stammt. Nur wo ein tatsächlicher struktureller Unterschied besteht, bildet der Gesetzgeber ihn als eigenen Listeneintrag ab.

Vitamin In Anhang II gelistete Formen (Auswahl) Bildet die Liste einen Formunterschied ab?
Vitamin C L-Ascorbinsäure, Natrium-, Calcium-, Kalium-, Magnesium- und Zink-L-ascorbat, L-Ascorbyl-6-palmitat Nur Salze und Ester derselben Säure; keine Herkunftsunterscheidung
Vitamin E D-α-Tocopherol, DL-α-Tocopherol, die zugehörigen Acetate, D-α-Tocopherylsuccinat, gemischte Tocopherole, Tocotrienol-Tocopherol Ja: „D-“ (RRR-, natürlich) und „DL-“ (all-rac-, synthetisch) sind getrennte Einträge
Vitamin D Cholecalciferol, Ergocalciferol Ja: zwei verschiedene Vitamere
Folat Pteroylmonoglutaminsäure (Folsäure), Calcium-L-methylfolat, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure-Glucosaminsalz Ja: oxidierte Form und reduzierte Methylformen getrennt gelistet
Vitamin B12 Cyanocobalamin, Hydroxocobalamin, 5′-Desoxyadenosylcobalamin, Methylcobalamin Ja: vier Ligandenformen
Vitamin A Retinol, Retinylacetat, Retinylpalmitat, β-Carotin Ja: Retinoide und Provitamin getrennt

Quelle: Richtlinie 2002/46/EG, Anhänge I und II in der konsolidierten Fassung nach Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 und Verordnung (EU) 2015/414. Die deutsche Umsetzung verweist über § 3 Absatz 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung unmittelbar auf diese Anhänge.

Wie werden „natürliche“ Vitamine tatsächlich hergestellt?

Die Verbraucherzentrale hält fest, dass Vitamine nur noch sehr selten wirklich aus Pflanzen oder Tieren gewonnen werden. Vitamin C wird chemisch aus Glukose oder seit rund fünfzehn Jahren fermentativ hergestellt, teils mit gentechnisch veränderten Stämmen. Die Angabe von nahezu 100 Prozent biotechnologischer Herstellung für das Jahr 2006 bezieht sich in der Quelle nicht auf Vitamin C allein, sondern auf die Produktklasse der Aminosäuren, Carbonsäuren und Vitamine. Die Zweiteilung in „natürlich“ und „synthetisch“ bildet diese überwiegend fermentative Praxis nur unzureichend ab. Produkte mit Pflanzenpulvern und Fruchtextrakten enthalten nach derselben Quelle häufig zusätzlich isolierte Mikronährstoffe; eine quantitative Marktanalyse dazu liegt nicht vor, belastbare Prozentangaben sind deshalb nicht möglich. Die Verbraucherzentrale ist eine Verbraucherschutz-, keine wissenschaftliche Primärquelle; für physiologische Aussagen stützt sich dieser Beitrag auf EFSA und das NIH Office of Dietary Supplements.

Vitamin C: Unterscheidet sich Acerola-Vitamin-C von Ascorbinsäure?

Chemisch nicht. L-Ascorbinsäure ist unabhängig von der Herkunft dasselbe Molekül; Anhang II kennt entsprechend nur den Eintrag „L-Ascorbinsäure“. Ein Unterschied in der Bioverfügbarkeit ist beim Menschen nicht belegt.

Der Übersichtsartikel von Carr und Vissers (2013) fasst den Stand so zusammen: Tierstudien zeigten uneinheitliche Ergebnisse, abhängig von Modell, Design und untersuchtem Kompartiment. Alle vergleichenden Humanstudien im Steady State fanden dagegen keinen Unterschied zwischen synthetischem und aus Lebensmitteln stammendem Vitamin C. Pharmakokinetische Studien zeigten vereinzelt kleine, vorübergehende Unterschiede, denen die Autoren einen minimalen physiologischen Effekt zuschreiben. In ihrer eigenen Humanstudie war die Bioverfügbarkeit von Vitamin C aus Kiwifrucht und aus synthetischer Quelle in Plasma, Samenflüssigkeit, Leukozyten und Skelettmuskel gleich; Begleitstoffe der Frucht förderten oder hemmten die Aufnahme also nicht. Weitere Vergleichsstudien halten die Autoren für nicht mehr erforderlich.

Bemerkenswert ist, dass dieselbe Arbeitsgruppe im Meerschweinchenmodell einen Vorteil des Kiwi-Extrakts gefunden hatte – eine Mahnung gegen die direkte Übertragung von Tierdaten.

Zu Acerola existiert genau eine direkte Humanstudie (Uchida et al. 2011): 50 Milligramm Ascorbinsäure als Lösung gegen verdünnten Acerolasaft, gesunde junge Männer, sechs Stunden Beobachtung. Die Fläche unter der Plasmakurve war nach Acerolasaft „tendenziell höher“, also nicht signifikant unterschiedlich; signifikant war lediglich die geringere Harnausscheidung. Kleine Stichprobe, Einmaldosis, kein Steady State, keine Statusmarker – als Beleg für eine bessere Bioverfügbarkeit trägt diese Studie nicht. Der häufig zitierte Mechanismus, eine Hochregulierung des Transporters SVCT1 durch Acerola-Polyphenole, stammt aus Caco-2-Zellkulturen und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Was Bioverfügbarkeit methodisch bedeutet, erläutern wir im Beitrag zur Bioverfügbarkeit von Vitaminen und Mineralstoffen. Für Hagebutte als Vitamin-C-Quelle ließ sich keine vergleichende Humanstudie auffinden.

Vitamin E: Wo besteht der klarste strukturelle Unterschied?

Hier besteht er tatsächlich. Die chemische Synthese von α-Tocopherol ergibt ein äquimolares Gemisch aller acht Stereoisomere; die Hälfte davon liegt in 2R-Konfiguration vor, die andere Hälfte in 2S-Konfiguration. Nach der Bewertung der EFSA aus dem Jahr 2024 besitzen alle Stereoisomere eine gleichwertige antioxidative Aktivität und werden im Darm gleich gut resorbiert, aber nur die 2R-Formen haben Vitamin-E-Wirksamkeit.

Der Unterschied liegt also nicht in der Aufnahme, sondern in einem Selektionsschritt in der Leber: Die 2S-Stereoisomere haben eine geringe Affinität zum α-Tocopherol-Transferprotein und werden rasch abgebaut. Die verbreitete Aussage, der Körper könne synthetisches Vitamin E nicht aufnehmen, ist damit falsch.

Quelle Angabe Charakter der Zahl
DGE, Ableitung 2024 1 mg RRR-α-Tocopherol = 2 mg all-rac-α-Tocopherol; Schätzwert für Erwachsene 8 mg/Tag Kennzeichnungs- und Referenzwertbezug
US-amerikanisches IOM / NIH ODS Eine gegebene Menge all-rac-α-Tocopherol ist nur halb so aktiv wie dieselbe Menge RRR-α-Tocopherol (2:1) Rechnerisch aus dem 2R-Anteil von 50 %
NIH ODS, Umrechnung Internationale Einheiten 1 IE natürliche Form = 0,67 mg; 1 IE synthetische Form = 0,45 mg α-Tocopherol Deklarationsumrechnung
Nordic Nutrition Recommendations 2023 Faktoren zu α-Tocopherol-Äquivalenten: 0,5 für all-rac-α-Tocopherol, 0,455 für all-rac-α-Tocopherylacetat, 0,91 für RRR-α-Tocopherylacetat Präparatbezogene Umrechnung
Historischer Faktor bis 2016 1,36:1 Aus einem Ratten-Bioassay abgeleitet; 2016 von der FDA für Kennzeichnungszwecke auf 2:1 geändert

Quellen: DGE-Referenzwert Vitamin E (2024); NIH Office of Dietary Supplements, Fact Sheet Vitamin E; Vitamin E – scoping review für die Nordic Nutrition Recommendations 2023; Ranard und Erdman 2018.

Wie groß der Unterschied praktisch ist, ist offen. Ranard und Erdman (2018) stellen fest, dass nur wenige Studien die beiden Quellen direkt verglichen haben und keine davon die Wirksamkeit für Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen beim Menschen untersucht hat. Zu den relativen Effekten auf gesundheitliche Endpunkte ließen sich deshalb keine belastbaren Schlüsse ziehen; die Änderungen der Kennzeichnungspolitik seien ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage erfolgt, der korrekte Faktor sei weiterhin Gegenstand der Debatte.

Eine Säuglingsstudie (Stone et al. 2003, hier referiert nach der EFSA-Bewertung 2024) illustriert die Bezugsgrößenfrage: Nahrung mit RRR-α-Tocopherylacetat erreichte vergleichbare Konzentrationen wie die doppelte Menge der all-rac-Form. Rechnet man jedoch auf die tatsächlich zugeführten 2R-Isomere um (6,7 gegenüber 6,1 Milligramm pro Liter), verschwindet der Unterschied. Der scheinbare Vorteil ist damit weitgehend ein Artefakt der gewählten Bezugsgröße.

Gegen die Vorstellung, ein „natürlicher Vitamin-E-Komplex“ sei vollwertiger, spricht zudem: Die EFSA betrachtet seit 2015 ausschließlich α-Tocopherol als Vitamin E und setzt für Erwachsene eine angemessene Zufuhr von 13 Milligramm pro Tag für Männer und 11 Milligramm für Frauen an. γ-Tocopherol und Tocotrienole tragen danach nicht zur Bedarfsdeckung bei, obwohl γ-Tocopherol in der Nahrung mengenmäßig oft überwiegt.

Daraus folgt ein Kennzeichnungsproblem: Für die Nährwertdeklaration wird der Sammelbegriff „Vitamin E“ mit einem Referenzwert von 12 Milligramm pro Tag verwendet, und Lebensmitteldaten sind nach Angabe der EFSA nicht harmonisiert – ob sich ein Gehalt auf α-Tocopherol allein oder auf alle Tocochromanole bezieht, ist oft nicht erkennbar. Ein Produktvergleich allein anhand der Deklaration ist ohne Kenntnis der Form nicht sauber möglich; welche Verfahren zur Formbestimmung eingesetzt werden, beschreiben wir in der Übersicht zur Laboranalyse von Nahrungsergänzungsmitteln.

Folsäure oder Nahrungsfolat: Welche Form verwertet der Körper besser?

Hier fällt die Antwort zugunsten der synthetischen Form aus. Nach Angaben des NIH Office of Dietary Supplements sind nur etwa 50 Prozent des natürlich in Lebensmitteln vorkommenden Folats bioverfügbar, während für Folsäure bei Aufnahme zu einer Mahlzeit mindestens 85 Prozent und bei nüchterner Einnahme nahezu 100 Prozent veranschlagt werden.

Folsäure aus Präparaten wird etwa doppelt so gut verwertet wie Folat aus Lebensmitteln

Geschätzte Bioverfügbarkeit von Nahrungsfolat und FolsäureNahrungsfolatrund 50 %Folsäure mit einer Mahlzeitmindestens 85 %Folsäure nüchternnahezu 100 %0 %25 %50 %75 %100 %
Quelle: NIH Office of Dietary Supplements, Fact Sheet Folate. Es handelt sich um Schätzwerte für die Ableitung der Folat-Äquivalente, nicht um Messwerte einer einzelnen Studie; die Angaben schwanken je nach Lebensmittel und Begleitmahlzeit.

Die Umrechnung formulieren die Institutionen in unterschiedlicher Richtung, aber inhaltlich übereinstimmend. NIH ODS und EFSA multiplizieren Folsäure mit dem Faktor 1,7, wenn sie zu einer Mahlzeit aufgenommen wird, und mit dem Faktor 2 bei nüchterner Einnahme. Die DGE rechnet umgekehrt: 1 Mikrogramm Folat-Äquivalent entspricht 1 Mikrogramm Nahrungsfolat oder 0,5 Mikrogramm synthetischer Folsäure. Als Referenzwerte nennt die DGE 300 Mikrogramm pro Tag für Erwachsene, 550 für Schwangere und 450 für Stillende; die EFSA setzt einen durchschnittlichen Bedarf von 250 und eine Bevölkerungsreferenzzufuhr von 330 Mikrogramm Folat-Äquivalent pro Tag an. Wie diese Kennzahlen zusammenhängen, ordnen wir in der Übersicht zu EFSA, DGE, NRV und UL ein.

Auch das häufig als „natürliche“ Alternative beworbene 5-Methyltetrahydrofolat wird von der EFSA nicht privilegiert. Für die Umrechnung in Folat-Äquivalente gilt bei Zufuhren unter 400 Mikrogramm pro Tag derselbe Faktor 1,7 wie für Folsäure, und die tolerierbare Gesamtzufuhrmenge von 1.000 Mikrogramm pro Tag für Erwachsene gilt ausdrücklich für die kombinierte Zufuhr aus Folsäure und den beiden zugelassenen 5-Methyltetrahydrofolat-Salzen.

Wie belastbar sind die Bedenken gegen unmetabolisierte Folsäure?

Unmetabolisierte Folsäure im Blut ist ein reales, messbares Phänomen; die daraus abgeleiteten Gesundheitsbedenken sind derzeit jedoch nicht belastbar. Die EFSA stellt 2023 fest, dass die Serumkonzentration unmetabolisierter Folsäure bislang nicht als Biomarker der Folsäurezufuhr validiert ist und im Nüchternblut nur als qualitativer Expositionsmarker taugt. Für kognitive Beeinträchtigung sowie Darm- und Prostatakrebs bezeichnet das Gremium die Evidenz als unzureichend für die Annahme eines kausalen Zusammenhangs. Der kritische Effekt für die Ableitung der Höchstmenge ist nicht die unmetabolisierte Folsäure, sondern das Fortschreiten neurologischer Symptome bei bestehendem Cobalaminmangel. Das NIH ODS formuliert ähnlich zurückhaltend: Ob unmetabolisierte Folsäure biologische Aktivität besitzt, sei nicht bekannt. Damit sind beide Richtungen der Marketingargumentation unbelegt.

Vitamin B12: Sind Methyl- und Adenosylcobalamin die überlegenen Formen?

Für die orale Nahrungsergänzung ist ein Vorteil nicht belegt. Anhang II lässt vier Formen zu: Cyano-, Hydroxo-, 5′-Desoxyadenosyl- und Methylcobalamin. Obeid, Fedosov und Nexo kamen 2015 zu dem Schluss, dass Methyl- oder Adenosylcobalamin gegenüber Cyanocobalamin voraussichtlich keinen Vorteil bietet.

Der physiologische Grund ist beschrieben: Die transportierenden Proteine binden alle genannten Formen, und das Enzym MMACHC stellt die gemeinsame Cobalamin-Zwischenstufe bereit, aus der die Coenzymformen erst intrazellulär gebildet werden. Ein dokumentierter Vorteil von Hydroxocobalamin betrifft die parenterale Hochdosistherapie mit ein bis zwei Milligramm bei angeborenen Störungen des Cobalaminstoffwechsels, nicht die orale Ergänzung im Alltag.

Vitamin D und β-Carotin: Warum ist „natürlich“ die falsche Sortiervariable?

Weil die belegten Unterschiede quer dazu verlaufen. Ergocalciferol (D2) und Cholecalciferol (D3) unterscheiden sich tatsächlich in der Wirkung auf den Serumspiegel, doch D2 stammt typischerweise aus UV-bestrahlten Pilzen, ist also die „natürlichere“ und zugleich schwächere Form. D3 aus Wollfett und aus Flechten ist dasselbe Molekül.

Meta-Analyse Umfang Ergebnis
Tripkovic et al. 2012 Systematische Übersicht und Meta-Analyse D3 hob 25-Hydroxyvitamin D stärker an als D2 (p = 0,001). Der Effekt war bei Bolusgabe deutlich (p = 0,0002), bei täglicher Gabe ging er verloren.
Balachandar et al. 2021 24 Studien, 1.277 Teilnehmende Mittlere Differenz zugunsten Cholecalciferol 15,69 nmol/L (95-%-Konfidenzintervall 9,46 bis 21,93). Bei niedrigeren Dosen fielen die Unterschiede kleiner aus; die Tagesdosis war der einzige signifikante Prädiktor.
van den Heuvel et al. 2024 20 Vergleichsstudien, tägliche oder ein- bis zweimal wöchentliche Dosierung In den 12 täglich dosierten Vergleichen lag Gesamt-25-Hydroxyvitamin D unter D2 um 10,39 nmol/L (40 %) niedriger (95-%-Konfidenzintervall −14,62 bis −6,16; I² = 64 %). Auf die jeweils korrespondierende Hydroxyform wirkten beide Formen vergleichbar. Bei einem BMI über 25 kg/m² war der Unterschied nicht signifikant (p = 0,99).

Quellen: Tripkovic et al., Am J Clin Nutr 2012; Balachandar et al., Nutrients 2021; van den Heuvel et al., Adv Nutr 2024.

Beim β-Carotin liegt der Unterschied im Isomerenverhältnis: Synthetisches β-Carotin ist überwiegend all-trans, natürliche Quellen enthalten relevante 9-cis-Anteile. Ben-Amotz und Levy fanden 1996 nach vierzehn Tagen mit 40 Milligramm pro Tag im Serum vor allem Oxycarotinoide sowie all-trans-β-Carotin und α-Carotin, jedoch kein 9-cis-β-Carotin; Retinol stieg nur unter der all-trans-Zufuhr. Van het Hof und Kollegen zeigten 1999 in einem Crossover mit 69 Teilnehmenden eine gleiche relative Plasmaantwort je Milligramm β-Carotin für Palmölcarotinoide und synthetisches β-Carotin.

Der große Unterschied liegt in der Matrix. Nach den Umrechnungsfaktoren des NIH ODS entspricht 1 Mikrogramm Retinolaktivitätsäquivalent 1 Mikrogramm Retinol, 2 Mikrogramm β-Carotin aus einem Präparat, aber 12 Mikrogramm β-Carotin aus der Nahrung. Isoliertes β-Carotin ist demnach um den Faktor sechs besser verwertbar. Daraus folgt allerdings keine Empfehlung für hohe Dosen: In der CARET-Studie wurde die Gabe von 30 Milligramm β-Carotin plus 25.000 Internationalen Einheiten Retinylpalmitat pro Tag bei Rauchern und Asbestexponierten nach durchschnittlich vier Jahren vorzeitig beendet, unter anderem weil das Lungenkrebsrisiko um 28 Prozent und die Lungenkrebssterblichkeit um 46 Prozent erhöht waren. Ob dies an der Herkunft, der Dosis, der isolierten Gabe oder der Studienpopulation lag, ist nicht geklärt. Die Verbraucherzentrale merkt an, dass eine solche Beobachtung für β-Carotin aus Obst und Gemüse bislang nicht gemacht wurde; das ist eine Beobachtungs-, keine Kausalaussage.

Wo besteht ein Unterschied und wo nicht?

Die folgende Abbildung trennt zwei Fragen, die regelmäßig vermischt werden: Besteht ein struktureller Unterschied zwischen der als „natürlich“ beworbenen und der industriell hergestellten Form, und ist ein Unterschied in Bioverfügbarkeit oder Wirksamkeit beim Menschen belegt? Beide Fragen fallen nur bei einem Teil der Vitamine zusammen.

Ein struktureller Unterschied bedeutet nicht automatisch einen belegten Unterschied in der Verwertung

  • ja beziehungsweise belegt
  • teilweise beziehungsweise uneinheitlich
  • nein beziehungsweise nicht belegt
Struktureller Unterschied und belegter Verwertungsunterschied nach VitaminStrukturellerUnterschied?Bioverfügbarkeits-unterschied belegt?Vitamin Cneinnicht belegtVitamin EjabelegtVitamin D3, Herkunftneinnicht belegtVitamin D2 gegen D3jabelegtFolat gegen Folsäurejabelegtβ-CarotinteilweiseuneinheitlichVitamin B12janicht belegt
Eigene Darstellung nach den im Text und in der folgenden Tabelle genannten Quellen (EFSA, NIH ODS, DGE sowie die zitierten Übersichts- und Interventionsstudien). „Belegt“ bezeichnet einen in Humanstudien oder Behördenbewertungen quantifizierten Unterschied, nicht dessen klinische Bedeutung. Die Bewertung gilt für die jeweils gegenübergestellten Formen, nicht für ganze Produktkategorien.
Vitamin Als „natürlich“ beworbene Form Industriell hergestellte Form Struktureller Unterschied Unterschied in Bioverfügbarkeit oder Wirksamkeit
Vitamin C L-Ascorbinsäure aus Acerola, Hagebutte, Camu-Camu L-Ascorbinsäure aus Synthese oder Fermentation Nein, identisches Molekül Nicht belegt. Alle Humanstudien im Steady State ohne Unterschied; Acerola-Einzelstudie ohne signifikanten Plasmaunterschied
Vitamin E RRR-α-Tocopherol („d-„) all-rac-α-Tocopherol („dl-„), acht Stereoisomere Ja, der klarste Fall Belegt, Größenordnung umstritten. Faktor 2:1 als Kennzeichnungsfaktor, historisch 1,36:1; auf 2R-Isomere normiert verschwindet der Unterschied; für Gesundheitsendpunkte keine belastbaren Daten
Vitamin D3 Cholecalciferol aus Flechten oder Wollfett Cholecalciferol, synthetisch Nein, identisches Molekül Nicht belegt; ein direkter Herkunftsvergleich in Humanstudien wurde nicht gefunden
Vitamin D2 gegenüber D3 Ergocalciferol aus UV-bestrahlten Pilzen Cholecalciferol Ja, verschiedene Vitamere Belegt zugunsten von D3, aber dosis-, intervall- und BMI-abhängig; nicht entlang der Achse „natürlich“
Folat Nahrungsfolat, 5-Methyltetrahydrofolat-Salze Folsäure (Pteroylmonoglutaminsäure) Ja, oxidierte Monoglutamatform gegenüber reduzierten Polyglutamaten Belegt zugunsten der synthetischen Form: rund 50 % gegenüber mindestens 85 % bis nahezu 100 %
β-Carotin Aus Dunaliella, Palmöl, Karotte (all-trans und 9-cis) all-trans-β-Carotin Teilweise, gleiches Grundmolekül bei unterschiedlichem Isomerenverhältnis Uneinheitlich: gleiche Plasmaantwort je Milligramm, 9-cis erschien nicht im Serum; die Matrix dominiert (2 gegenüber 12 µg je µg RAE)
Vitamin B12 Methyl- und Adenosylcobalamin Cyanocobalamin, Hydroxocobalamin Ja, verschiedene Ligandenformen Für die orale Ergänzung nicht belegt; gemeinsame intrazelluläre Verarbeitung über MMACHC
Multivitaminpräparat „organisch gewonnen“ Synthetische Formulierung Gemischt Nicht belegt: randomisierte Studie über 30 Tage mit 62 Teilnehmenden ohne Gruppenunterschiede in den Zirkulationsmarkern

Zusammenstellung nach EFSA (2015, 2023, 2024), NIH Office of Dietary Supplements, DGE sowie den im Quellenverzeichnis aufgeführten Einzelstudien.

Wie sind Begriffe wie „naturidentisch“, „food state“ oder „whole food“ einzuordnen?

Als Marketingbegriffe ohne rechtliche Definition. Keiner von ihnen ist in der Richtlinie 2002/46/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 oder der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 bestimmt. Die geltende Fassung des Artikels 16 der Aromenverordnung kennt nur noch „natürlich“ und „natürlicher Aromastoff“; für Vitamine hatte „naturidentisch“ ohnehin nie eine rechtliche Grundlage.

Zur Wirksamkeit solcher Produktkonzepte ist die Studienlage dünn. Für „food state“- und „whole food“-Präparate ließen sich in der Literaturrecherche keine kontrollierten Humanstudien auffinden; das ist ein Negativbefund und kein Nachweis der Wirkungslosigkeit. Gefunden wurde eine randomisierte, einfach verblindete Studie, die ein als organisch gewonnen bezeichnetes Multivitaminpräparat gegen eine synthetische Formulierung stellte (Churm et al. 2026): 62 gesunde Erwachsene über 30 Tage sowie ein akutes Crossover über zwei Stunden mit 19 Teilnehmenden. Beide Formulierungen führten zu vergleichbaren Veränderungen der zirkulierenden Mikronährstoffkonzentrationen, ohne signifikante Gruppenunterschiede für alle untersuchten Vitamine und Mineralstoffe. Einschränkend sind einfache Verblindung, moderate Fallzahl, kurze Dauer, Zirkulationsmarker statt funktioneller Endpunkte und Mehrfachtestung zu nennen.

Was ist werblich überhaupt zulässig?

Vergleichende Angaben, die natürliche Vitaminformen pauschal als überlegen darstellen, sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht zulässig. Nährwertbezogene Angaben sind nur erlaubt, wenn sie im Anhang gelistet sind; „natürliches Vitamin E, besser bioverfügbar“ ist dort nicht enthalten. Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern sie nicht zugelassen und gelistet sind. Artikel 9 lässt vergleichende Angaben nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und nur bezogen auf die Nährstoffmenge oder den Energiewert zu, nicht auf die Qualität einer chemischen Form. Nach Artikel 3 dürfen Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein und keine Zweifel an der Sicherheit anderer Lebensmittel wecken – die Aussage, synthetische Vitamine seien minderwertig, fällt darunter. Bioverfügbarkeit adressiert Artikel 5 als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Angabe, nicht als Werbeargument gegen andere Formen. Eine reine Herkunftsangabe wie „Vitamin C aus Acerola-Extrakt“ ist dagegen als Zutatenbeschreibung zulässig; die Grenze verläuft dort, wo sie in eine Wirkbehauptung kippt.

Welche Evidenz verlangt die EFSA für neue Vitaminquellen?

Die EFSA hat 2024 eine Leitlinie zu Sicherheit und relativer Bioverfügbarkeit neuer Mikronährstoffquellen veröffentlicht. Der dort beschriebene gestufte Ansatz („tiered approach“) bezieht sich auf die toxikologischen Datenanforderungen. Für die Bioverfügbarkeit hält die Leitlinie fest, dass Humanstudien die verlässlichste Grundlage zur Schätzung der Bioverfügbarkeit einer neuen Quelle gegenüber einer Referenzquelle sind. In-vitro-Daten allein genügen für einen Umrechnungsfaktor nicht.

Eigene Ableitung aus der Gliederung der EFSA-Leitlinie: aufsteigende Kette von Nachweisen für einen Umrechnungsfaktor

  1. Stufe 1Chemische CharakterisierungIdentität, Reinheit und das Dissoziationsverhalten im Verdauungstrakt
  2. Stufe 2In-vitro-Daten zu ADMENur unterstützend; allein nicht ausreichend für einen Umrechnungsfaktor
  3. Stufe 3TierstudienEbenfalls nur unterstützende Evidenz; ersetzen die Humanstudie zur Bioverfügbarkeit nicht
  4. Stufe 4Randomisierte HumanstudieCrossover mit ausreichender Auswaschphase oder paralleles Design, möglichst equimolare Dosen, kontrollierte Matrix
  5. Stufe 5Statusbiomarker in der ZielgruppeEtwa Erythrozytenfolat oder Serum-25-Hydroxyvitamin D; akute Einzeldosisprofile genügen nicht
Eigene Darstellung der Anforderungen aus der EFSA-Leitlinie zu neuen Mikronährstoffquellen (EFSA Journal 2024;22(9):e8946). Die Stufen bilden die Beweisführung ab, nicht ein zeitliches Studienprogramm.

Bemerkenswert ist die Anforderung an die Matrix: Die Leitlinie erkennt an, dass die Lebensmittelmatrix die Bioverfügbarkeit erheblich beeinflussen kann, verlangt aber, dass dieser Einfluss in Vergleichsstudien kontrolliert wird und der Vergleich in den vorgesehenen Lebensmitteln und in einer für die Zielgruppe repräsentativen Population erfolgt. Für unterschiedliche chemische Formen sind Humanstudien in der Regel erforderlich. Genau diese Studientypen fehlen für Acerola-, Hagebutten-, „food state“- und „whole food“-Produkte weitgehend. Wie wir Behördenbewertungen, systematische Übersichten und Einzelstudien gewichten, ist auf unserer Methodik-Seite beschrieben.

Fazit

Die Frage „natürlich oder synthetisch“ ist als Sortiervariable ungeeignet. Sie hat keine rechtliche Grundlage, bildet die überwiegend fermentative Herstellungspraxis schlecht ab und sagt für sich genommen nichts über die Verwertung im Körper aus. Wo ein struktureller Unterschied besteht, ist er im Recht als eigener Listeneintrag abgebildet und in der Forschung beschrieben: Bei Vitamin E unterscheiden sich RRR- und all-rac-α-Tocopherol tatsächlich, wobei der Unterschied in der Selektion in der Leber liegt und seine Größenordnung umstritten bleibt. Wo kein struktureller Unterschied besteht, etwa bei Vitamin C oder bei Cholecalciferol unterschiedlicher Herkunft, ist auch kein Unterschied in der Bioverfügbarkeit belegt.

Die Gegenrichtung ist ebenso wenig haltbar: Bei Vitamin E existiert ein realer Formunterschied, D3 wirkt stärker auf den Serumspiegel als D2, und hochdosierte isolierte β-Carotin-Präparate haben in einer großen Interventionsstudie bei Rauchern und Asbestexponierten geschadet. Physiologisch relevant sind das konkrete Vitamer, die Matrix und die Dosis. Wer ein Produkt beurteilen will, findet die Antwort deshalb nicht im Wort „natürlich“ auf der Vorderseite, sondern in der Formangabe in der Zutatenliste.

Häufige Fragen

Ist synthetisches Vitamin C schlechter als Vitamin C aus Acerola?

Nach dem gegenwärtigen Stand nicht. Es handelt sich um dasselbe Molekül, und alle vergleichenden Humanstudien im Steady State fanden keinen Unterschied in der Bioverfügbarkeit. Die einzige direkte Humanstudie zu Acerola zeigte keinen signifikanten Unterschied in der Plasmakonzentration, sondern lediglich eine geringere Harnausscheidung nach einer Einmaldosis.

Woran erkenne ich auf dem Etikett, welche Vitamin-E-Form enthalten ist?

An der Vorsilbe der Verbindungsbezeichnung: „D-“ beziehungsweise RRR- steht für die natürliche Form, „DL-“ beziehungsweise all-rac- für die synthetische. Die Angabe „Vitamin E“ in der Nährwertdeklaration lässt diese Unterscheidung nicht zu.

Ist 5-Methyltetrahydrofolat sicherer als Folsäure?

Dafür gibt es bislang keine belastbaren Belege. Die EFSA wendet auf beide denselben Umrechnungsfaktor und dieselbe tolerierbare Gesamtzufuhrmenge von 1.000 Mikrogramm pro Tag für Erwachsene an. Die Serumkonzentration unmetabolisierter Folsäure ist als Biomarker nicht validiert, und die Evidenz zu einem Zusammenhang mit dem Krebsrisiko bewertet die EFSA als begrenzt und unzureichend.

Bedeutet „natürlich“ auf der Packung, dass keine isolierten Vitamine enthalten sind?

Nein. Der Begriff ist für Vitamine nicht rechtlich definiert. Produkte mit Pflanzenpulvern und Fruchtextrakten enthalten nach Beobachtung der Verbraucherzentrale häufig zusätzlich isolierte Mikronährstoffe. Aussagekräftig ist allein die Zutatenliste mit der konkreten Verbindungsbezeichnung.

Quellen

  1. Europäische Union: Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel, Artikel 2 und 4 sowie Anhänge I und II (konsolidierte Fassung), 2002 ff. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2002/46/oj
  2. Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, Artikel 2, 3, 5, 8, 9, 10 und Anhang, 2006. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/1924/oj
  3. Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen, Artikel 16, 2008.
  4. Bundesrepublik Deutschland: Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV), § 3. https://www.gesetze-im-internet.de/nemv/
  5. EFSA NDA Panel: Scientific Opinion on Dietary Reference Values for vitamin E as α-tocopherol. EFSA Journal 2015;13(7):4149. DOI 10.2903/j.efsa.2015.4149
  6. EFSA NDA Panel: Scientific opinion on the tolerable upper intake level for vitamin E. EFSA Journal 2024;22(8):8953. DOI 10.2903/j.efsa.2024.8953 (enthält die Referierung von Stone et al. 2003)
  7. EFSA NDA Panel: Scientific opinion on the tolerable upper intake level for folate. EFSA Journal 2023;21(11):e08353. DOI 10.2903/j.efsa.2023.8353
  8. EFSA NDA Panel: Guidance on scientific principles and data requirements for the safety and relative bioavailability assessment of new micronutrient sources. EFSA Journal 2024;22(9):e8946. DOI 10.2903/j.efsa.2024.8946
  9. NIH Office of Dietary Supplements: Vitamin E – Fact Sheet for Health Professionals, 2026. https://ods.od.nih.gov/factsheets/VitaminE-HealthProfessional/
  10. NIH Office of Dietary Supplements: Folate – Fact Sheet for Health Professionals, 2026. https://ods.od.nih.gov/factsheets/Folate-HealthProfessional/
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.